Allgemeine
Geschäftsbedingungen
noctron GmbH
Marienstraße 19
52249 Eschweiler
1. Allgemeines/Definitionen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
gelten für alle Lieferungs- und Leistungsverträge von
noctron GmbH, auch für Dienstleistungsverträge, dem
Erwerb von Waren und/oder sonstigen Angebote der noctron
GmbH, unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel.
Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform, dies gilt
auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Person,
die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, die
weder gewerbliche noch selbständiger berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmen, d.h.
natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige
Personengesellschaften oder Vereine, Schulen oder andere
Körperschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
zur Ausübung ihrer gewerblichen, selbständigen
beruflichen oder schulischen Tätigkeit handeln,
unterfallen nicht dem Verbrauchsgüterkauf.
Am Zugriff und Aufbau der Webseiten, deren Texte,
verwandte Bilder und graphischen Darstellungen, soweit
sie nicht eine andere Quellenangabe aufweisen, hält
noctron GmbH das alleinige Nutzungsrecht vor.
2. Angebot/Vertragsschluss
Angebote von Waren und Dienstleistungen von noctron GmbH
sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
Bestellungen von Kunden aufgrund von Angeboten von
noctron GmbH stellen im Sinne dieser AGB’s keinen
Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages dar,
erst durch die schriftliche Bestätigung von noctron GmbH
wird der Kauf- oder Dienstleitungsvertrag geschlossen.
Ein Kauf- oder Dienstleitungsvertrag kommt daher erst
zustande, sobald noctron GmbH die Bestellung des Kunden
schriftlich bestätigt, jedoch steht es noctron GmbH zu,
unmittelbar bestellte Ware auszuliefern und/oder dem
Kunden den Versand zu bestätigen. In diesem Fall ersetzt
die Auslieferung, d.h. der Versand der bestellten Ware,
respektive die Versandbestätigung die schriftliche
Bestätigung von noctron GmbH.
noctron GmbH ist berechtigt – falls in der Website nicht
angegeben –, Zahlungsziele zu benennen oder auf
Lieferung nur gegen Nachnahme zu bestehen. Widerspricht
der Kunde hierzu, führt die Bestätigung von noctron GmbH
nicht zum Abschluss eines Kauf- oder
Dienstleitungsvertrages.
Von noctron GmbH erstellte Statusberichte oder
offerierte Zahlungsziele aufgrund von Bestellungen
stellen noch keine Annahme der Bestellung dar.
3. Dienstleistungen
Bei Dienstleistungen führt noctron GmbH vor Beginn der
Dienstleitung zunächst eine IST-Analyse durch. Nur wenn
die Geräte zu Beginn der in Auftrag gegebenen
Dienstleistung dem jeweils gültigen Standard
entsprechen, kann noctron GmbH eine Funktionsprüfung
durchführen.
Reine Dienstleistungen von noctron GmbH beschränken sich
auf die Beseitigung von Störungen (Instandsetzung) auf
Anforderung von Kunden. Die Instandsetzung umfasst auch
- nach Wahl von noctron GmbH- auch ggf. den Austausch
oder die Reparatur defekter Teile. Die Wartung von
Geräten erfolgt von noctron GmbH nach den
produktspezifischen Erfordernissen. Erforderliche
Termine werden mit dem Kunden vereinbart. Der
Wartungsdienst von noctron GmbH kann auch im Rahmen
einer Instandsetzung erfolgen. noctron GmbH verpflichtet
sich bei Dienstleistungen bedingter notwendiger
Ersatzbeschaffung zur ausschließlichen Lieferung und
Verwendung von Original-Ersatzteilen. Beim Einbau von
Ersatzteilen wird noctron GmbH entweder Neuteile oder
Austauschteile, deren Funktion einem Neuteil entspricht,
verwenden.
Geräte die sich im "noctron GmbH-Service" befinden,
werden mit allen vom Hersteller zwingend
vorgeschriebenen technischen Änderungen versehen. Soweit
diese Änderungen kostenpflichtig sind, wird noctron GmbH
diese dem Kunden mitteilen. Zur Durchführung der
technischen Änderungen ist noctron GmbH nur
verpflichtet, wenn der Kunde diese kostenpflichtige
Änderung und Übernahme der Kosten schriftlich bestätigt.
Reine Dienstleitungen von noctron GmbH werden entweder
nach Stundenaufwand oder nach vereinbarten Pauschalen
berechnet.
4. Preise, Verpackung/Versand,
Lieferungen/Teillieferungen
Preise für Waren- und Dienstleistungen sind
grundsätzlich diejenigen, die im ’Warenkorb der Website’
von noctron GmbH zum Zeitpunkt der Bestellung genannt
sind, enthalten die jeweils gültige gesetzliche
Mehrwertsteuer, nicht jedoch Versand-, Verpackungs- und
Transportversicherungskosten sowie weitere Gebühren.
Abweichende Preise, die eventuell im Internet
dargestellt werden, die aus Zwischenspeichern, z.B.
Browser-Cache oder Proxyserver, geladen werden, sind
nicht aktuell und damit nicht verbindlich.
Preise gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart ist, ab Versandstätte zuzüglich
Verpackung, Frachtkosten und Transportversicherung sowie
gegebenenfalls anfallenden weiteren Gebühren (wie z.B.
Nachnahme- und Zustellungsgebühren, DHL-Gebühren u.ä.).
Verpackungen gehen in das Eigentum des Kunden über, für
eine etwaige sach- und fachgerechte Entsorgung ist der
Kunde verantwortlich. Gegen eine angemessene Gebühr
nimmt noctron GmbH die Verpackung zurück.
Dienstleitungen von noctron GmbH werden entweder nach
Stundenaufwand oder nach vereinbarten Pauschalen
berechnet.
Preise von Warenartikeln die als Vorankündigung markiert
sind, basieren auf unverbindlichen Angaben von
Lieferanten oder Herstellern und können sich bis zum
Erscheinen, d.h. der Verfügbarkeit des Produktes ändern.
Vorangekündigte Produkte können zum angezeigten Preis
zwar bestellt werden, jedoch kann noctron GmbH bei
Vorankündigungen weder den angekündigten Preis, den
Erscheinungs- bzw. Verfügbarkeitstermin noch das
Erscheinen, d.h. Verfügbarkeit selbst zusichern oder
verbindlich zusagen. Bei eintretenden Änderungen wird
noctron GmbH mit dem Kunden vor Ausführung des Auftrages
Rücksprache halten. Sollte der Kunde mit den Änderungen
nicht einverstanden sein, wird der Auftrag nicht
durchgeführt.
Verpackungs- und Versandkosten sowie
Transportversicherungen sind gemäß Angabe im ’shop’ von
noctron GmbH vom Kunden zu tragen. Diese sind abhängig
von der Versandart, dem Gewicht und dem Versandziel.
Verpackungs- und Versandkosten und
Transportversicherungen werden vor einer
Online-Bestellung im ’Warenkorb’ berechnet und angezeigt
oder bei sonstigen schriftlichen Bestellungen (z.B.
Brief, Fax) gleichermaßen bekannt gegeben, bei
telefonischen Bestellungen genannt, schriftlich
bestätigt sowie auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Die Wahl der Versandart erfolgt nach Wunsch des Kunden
oder im Rahmen der zulässigen Möglichkeiten nach
billigem Ermessen von noctron GmbH. Eine Übersicht über
die verschiedenen Versandkosten- und
Zahlungsmöglichkeiten, die Kosten der
Transportversicherung sind auf der Website von noctron
GmbH veröffentlicht.
Bei Teillieferungen, die durch die noctron GmbH
veranlasst oder angeboten werden, erfolgen die
Nachlieferungen versandkostenfrei einschließlich der
Transportversicherung. Ausgenommen sind hiervon
Teillieferungen aufgrund spezieller Kundenwünsche zur
Aufteilung der Lieferung, insoweit werden zusätzlich die
(vereinbarten) Versandkosten für jede Teillieferung
nebst Transportversicherung berechnet.
5. Lieferzeiten
noctron GmbH lässt bei der Annahme und Abwicklung von
Aufträgen größte Gewissenhaftigkeit walten. noctron GmbH
wickelt Aufträge schnellstmöglich und in der Reihe ihres
Einganges ab.
Von noctron GmbH angegebene voraussichtliche
Lieferzeiten sind produktabhängig und können schwanken.
Warenlieferungen sind auch abhängig von der gewählten
Versandart. Die Warenauslieferung erfolgt im Regelfall
innerhalb der üblichen Versandzeit von 4 – 5 Werktagen.
Sollte eine Warenlieferung nicht möglich sein, werden
oder sich verzögern, weil die entsprechende Ware nicht
auf Lager ist oder eine Warenlieferung aus anderen
Gründen, die noctron GmbH nicht zu vertreten hat, nicht
möglich ist und/oder sich verzögert, wird der Kunde
schnellstmöglich, spätestens jedoch nach 30 (?) Tagen
hierüber informiert.
Sollten nach einer Bestellung Änderungen des
voraussichtlichen Versendungstages auftreten, wird der
Kunde darüber – möglichst per E-Mail – informiert und
hat, sofern er Verbraucher ist, jederzeit bis zum
Auslauf des Widerrufsrechts das Recht, von seiner
Bestellung zurückzutreten bzw. Änderungen vorzunehmen,
sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Unmöglichkeit der Warenlieferung, z.B. durch
fehlgeschlagene Beschaffung oder Einstellung der
Produktion durch den Hersteller, behält sich noctron
GmbH das Recht vor, den Auftrag nicht auszuführen und
vom Auftrag, d.h. der Lieferungsverpflichtung
zurückzutreten. noctron GmbH wird in diesem Fall den
Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit
informieren und etwaige Vorschuss- oder Anzahlungen
zurückerstatten. Gleiches gilt, wenn die
Nichtlieferbarkeit infolge höherer Gewalt (Streik,
Naturgewalten, Krieg, Betriebsausfall oder -störungen,
Vandalismus u.ä.) bei noctron GmbH oder beim Hersteller
oder auf dem Transportweg vom Hersteller zu noctron GmbH
oder von noctron GmbH zum Kunden eintritt.
Bei Unmöglichkeit einer Dienstleistung gilt sinngemäß
dasjenige für die Unmöglichkeit der Warenlieferung,
insbesondere dann, wenn für Dienstleistungen
Software-Programme oder Hardware-Systeme von noctron
GmbH oder dem Kunden nicht beschafft werden können.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn die
Nichtlieferung von Waren oder die Ausführung von
Dienstleistungen allein von noctron GmbH zu vertreten
ist.
Sollte der Kunde bestellte Warenlieferungen nicht – wenn
vereinbart – selbst abholen oder versandte
Warenlieferungen nicht annehmen, behält sich noctron
GmbH das Recht vor, die insoweit entstandenen Kosten dem
Kunden in Rechnung zu stellen.
6. Gefahrenübergang/Gewährleistung
Werden bestellte Waren vom Kunden in den Räumlichkeiten
von notron GmbH abgeholt, geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges oder der zufälligen Beschädigung mit der
Übergabe der Ware auf den Kunden über. Versendet noctron
GmbH die Ware an Kunden, geht die Gefahr gegenüber dem
Kunden, auch Endverbraucher, mit Übergabe der Ware an
den Transporteur über (Transportversicherung).
Die Gewährleistung beginnt mit der Ablieferung der Ware
an den oder beim Kunden und richtet sich nach den
gesetzlichen Bestimmungen, d.h. den gesetzlichen
Gewährleistungsregelungen. Offensichtliche Material-
oder Herstellungsfehler von gelieferter Ware, wozu auch
Transportschäden zählen, sind vom Kunden sofort, d.h.
unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach
Erhalt der Ware, schriftlich noctron GmbHund bei
Transportschäden zusätzlich dem Transporteur
(Lieferanten), der die Ware ausliefert, angezeigt
werden. Werden offensichtliche Material- oder
Herstellungsfehler nicht rechtzeitig angezeigt, gilt die
Ware als vertragsgemäß abgenommen. Transportschäden sind
gemäß der Transportsversicherung mit dem Transporteur
(Lieferanten) direkt abzuwickeln, insoweit leistet
noctron GmbH in angemessener und gebotener Weise dem
Kunden Hilfestellung. Offensichtliche Material- oder
Herstellungsfehler von gelieferten Waren die noctron
GmbH- oder der Hersteller zu vertreten hat -, werden im
Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen
bedient.
Werden Reparaturen oder Veränderungen vom Kunden oder
von dritter Seite ohne schriftliche Einwilligung von
noctron GmbH am Liefergegenstand (Waren) vorgenommen, so
erlischt jede Gewährleistungsverpflichtung von noctron
GmbH.
Die Verjährungsfrist für gesetzliche
Gewährleistungsansprüche (Mängelansprüche) beträgt 2
Jahre, sofern der Kunde Endverbraucher ist. Für
mangelbehaftete Waren ist noctron GmbH zunächst zur
zweimaligen Nacherfüllung oder zum Austausch berechtigt.
Für andere Kunden beträgt die Verjährungsfrist für die
Gewährleistungsansprüche ein Jahr und noctron GmbH hat
die Wahl, in bis zu zweimaligere Nacherfüllung den
Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu
liefern.
noctron GmbH übernimmt keine Gewährleistung für die
gewöhnliche Abnutzung der Waren sowie Mängel, die durch
fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder Bedienung
bzw. außergewöhnliche Betriebsbedingungen entstehen.
Für reine Dienstleistungen übernimmt noctron GmbH nur
die Gewähr im Rahmen einer vergleichbaren sach- und
fachgerechten Ausführung gemäß der vertraglichen
Vereinbarungen. Hierbei hat der Kunde selbst Sorge dafür
zu tragen, dass die Sicherung seiner Daten gewährleistet
bleibt (Datensicherung durch den Kunden).
7. Haftungsbeschränkungen
Die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht
für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen. Bei Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit ist
eine Haftung von noctron GmbH ausgeschlossen
Unabhängig vom Rechtsgrund sind Schadensersatzansprüche
sowohl gegen die noctron GmbH als auch deren Erfüllungs-
oder Verrichtungsgehilfen der Höhe nach auf diejenigen
Schäden begrenzt, mit deren möglichen Eintritt die
noctron GmbH bei Vertragsabschluss vernünftigerweise
rechnen musste. Der Schadensersatz begrenzt sich
höchstens auf den Auftragswert.
Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst
verantwortlich. noctron GmbH haftet nur für den Aufwand,
der zur Wiederherstellung der Daten bei regelmäßiger
Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Soweit
technisch möglich, hat der Kunde regelmäßig vor Beginn
der Dienstsleitungen von noctron GmbH alle notwendigen
Vorkehrungen zur Sicherung seiner Daten zu treffen. Ist
dies nicht der Fall, kann noctron GmbH nicht in die
Haftung genommen werden
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber noctron GmbH, dass
die jeweils gültigen technischen Betriebsbedingungen des
Herstellers und die produktspezifischen Vorgaben
eingehalten werden. Die vom Kunden verwendeten
Datenträger müssen den üblichen Richtlinien und
Fachnormen entsprechen. Änderungen und Erweiterungen an
den von noctron GmbH betreuten Geräten müssen vom Kunden
unverzüglich noctron GmbH schriftlich mitgeteilt werden,
anderenfalls eine Haftung von noctron GmbH
ausgeschlossen ist.
Auftretende Störungen sind noctron GmbH sofort zu
melden. Der Kunde muss dabei die zur Störungsbeseitigung
notwendigen Angaben machen.
Unbeschadet der Haftung vor noctron GmbH verbleibt für
Warenlieferungen die Produkthaftung des Herstellers.
8. Zahlung/Zahlungsverzug
Rechnungen der noctron GmbH sind fällig ohne Abzug
spätestens einen Monat nach Rechnungszugang, ohne dass
es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.
noctron GmbH ist individualvertraglich berechtigt, für
die im ’Warenkorb der Website’ von noctron GmbH
aufgeführten Waren das Zahlungsziel auf ’sofort’, bei
Lieferung. Per Nachnahme oder auf ein hiervon
abweichendes Zahlungsziel zu bestimmen. Auf Rechnungen
von noctron GmbH ist das Zahlungsziel vermerkt,
unbeschadet von Barverkäufen. Der Kunde ist berechtigt,
bei anderen Zahlungszielen jederzeit vor Fälligkeit
Rechnungen von noctron GmbH zu bezahlen.
noctron GmbH ermöglicht dem Kunden, zwischen
verschiedenen Zahlungsarten zu wählen:
- Barzahlung: Hier erübrigt sich eine vertragliche
Vereinbarung
- per Nachnahme:Bei Bezahlung per Nachnahme hat der
Kunde zusätzlich die Nachnahme- und
Zustellungsgebührgebühr zu entrichten.
- per Überweisung/Zahlschein: Liegt der Warensendung
bei, die Überweisung ist gemäß der individualvertraglich
vereinbarten Frist auszuführen, hält der Kunde das
Zahlungsziel nicht ein, tritt Verzug ohne gesonderte in
Verzugsetzung ein. noctron GmbH ist berechtigt, sofort
das gerichtliche Verfahren einzuleiten.
- per Monatszahlung: Alle vom Kunden während eines
Monate getätigten Bestellungen werden in einer Rechnung
zusammengefasst und bis zum 5. Werktag des Folgemonats
zugesandt, die innerhalb der individualvertraglich
vereinbarten Frist zu überweisen ist, hält der Kunde das
Zahlungsziel nicht ein, tritt Verzug ohne gesonderte in
Verzugsetzung ein. noctron GmbH ist berechtigt, sofort
das gerichtliche Verfahren einzuleiten.
Die verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten stehen im
’Warenkorb’ zur Auswahl und sind auch im Info-Bereich
der Website beschrieben und sind individualvertraglich
festzulegen.
noctron GmbH behält sich auch vor, Aufträge nur gegen
Vorkasse auszuführen. Der Kunde wird durch noctron e.K,
z.B. in Statusberichten, hierauf hingewiesen.
Kosten, die durch die Rückbuchung einer
Zahlungstransaktion aufgrund fehlender Deckung oder
aufgrund vom Kunden falsch übermittelter Daten
entstehen, werden dem Kunden berechnet.
Scheckreichungen von Kunden werden von noctron GmbH nur
erfüllungshalber angenommen.
Bei Zahlungsverzug ist die noctron GmbH berechtigt,
gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz und
gegenüber anderen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweils
gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Zahlungsverzug
tritt ohne gesonderte in Verzugsetzung ein, wenn der
Kunde nicht innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles an
noctron GmbH zahlt.
Die Aufrechnung von Kunden gegen noctron GmbH ist nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Das Zurückhalten von
Zahlungen durch den Kunden wegen Gegenansprüchen aus
anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen.
9. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von noctron GmbH gelieferte Waren bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung Eigentum der noctron GmbH.
Dies gilt auch für bedingte Forderungen.
Sofern Kunden keine Verbraucher sind, gelten zusätzlich
die folgenden Regelungen:
Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum
von noctron GmbH stehenden Waren sind vom Kunden
unverzüglich anzuzeigen. Durch solche Eingriffe
entstehende Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder
Kosten für außergerichtliche oder gerichtliche Freigaben
trägt der Kunde. Die aus dem Weiterverkauf oder
sonstigem Rechtsgrund bezüglich der im Eigentum von
noctron GmbH Waren (Vorbehaltsware) entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt – soweit
gesetzlich zulässig – sicherungshalber in vollem Umfang
an die noctron GmbH ab (verlängerter
Eigentumsvorbehalt).
Für einen solchen Fall ermächtigt der Kunde noctron GmbH
widerruflich, die abgetretene Forderungen dem Schuldner
anzuzeigen für Rechnung des Kunden und in seinem Namen
schuldbefreiend einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung
kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß wieder nachkommt.
10. Rücktritt
Der Kunde hat, falls Verbraucher, das Recht, innerhalb
der Widerrufsfrist vom Auftrag zurückzutreten, sofern
nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Eine
Begründung für den Rücktritt ist nicht erforderlich.
Ausgeschlossen ist das Rücktrittrecht beim Barverkauf.
In der Zeit der Widerrufsfrist kann noctron GmbH die
Auslieferung von Waren zurückhalten, besteht der Kunde
ausdrücklich auf Lieferleistung während der
Widerrufsfrist, verwirkt er sein Widerrufsrecht.
Auf die gesondert den AGB’S anliegende
Widerrufsbelehrung wird Bezug genommen.
11. Widerrufsrecht/Rücksendepflicht
Ist der Kunde Verbraucher, kann er die Vertragserklärung
innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in
Schriftform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) widerrufen.
Sollte der Kunde bereits Waren erhalten haben, ohne dass
ausdrücklich die Lieferung verlangt war, ist die Ware
zur eigenen Kostenlast an noctron GmbH zurückzusenden.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs oder der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
noctron GmbH
derzeit: Marienstraße 19, D-52249 Eschweiler
Fax Nr: +49 (0) 24 03 - 83 83 228
(oder deren Folgegeschäftsanschrift)
Im Falle eines wirksamen Widerrufes sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen vom Kunden herauszugeben. Kann der
Verbraucher die empfangene Ware ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, muss der Kunde Wertersatz leisten. Bei
der Überlassung von Waren gilt dies nicht, wenn die
Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren
Prüfung, wie sie z.B. in einem Geschäftslokal möglich
gewesen wäre, zurückzuführen ist. Außerdem kann der
Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er
die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und
alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Waren sind zurückzusenden. Der
Verbraucher hat die Kosten der Rücksendung nicht zu
tragen, wenn die gelieferte Ware nicht der Bestellten
entspricht.
Vertragserklärungen über Audio- und Videoaufzeichnungen
oder Software können nur widerrufen werden, wenn die
Datenträger noch im versiegelten Zustand sind. Software,
die Hardware beiliegt, darf nur entsiegelt werden, wenn
die Software zur Prüfung der Hardware zwingend
erforderlich ist.
12. Abtretbarkeit von Ansprüchen
Der Kunde ist nicht berechtigt seine Ansprüche aus
Liefer- und Dienstleistungsverträgen an Dritte
abzutreten zu verpfänden oder als Sicherheit abzutreten,
es sei denn, noctron GmbH erklärt hiezu die schriftliche
Zustimmung.
noctron GmbH ist berechtigt, im Zusammenhang mit Waren-
und Dienstleistungen entstehende fällige Forderungen,
einschließlich von Teilzahlungsraten nebst Gebühren und
Kosten gegen Kunden an Dritte abzutreten, ebenso an
Dritte zu verpfänden.
13. Datenschutz
Der Datenschutzpraxis von noctron GmbH steht im Einklang
mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem
Telemediengesetz (TMG).
Der Kunde willigt darin ein, dass seine
personenbezogenen Daten zur Erfüllung des
Geschäftszweckes von noctron GmbH erhoben, verarbeitet
und genutzt werden.
Die E-Mail-Adresse des Kunden nutzt noctron GmbH nur für
Informationsschreiben zu den Aufträgen, zur Kundenpflege
und (sofern gewünscht) für Newsletter. Hierzu stimmt der
Kunde zu. noctron GmbH gibt keine personenbezogenen
Kundendaten an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind
Dienstleistungspartner, die zur Abwicklung die
Übermittlung von Daten erfordern. In diesen Fällen
beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten
jedoch auf das erforderliche Minimum.
Der Kunde hat ein Recht auf Auskunft, Berichtigung,
Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Sofern
einer Löschung gesetzliche oder vertragliche
Aufbewahrungspflichten oder sonstige gesetzliche Gründe
entgegenstehen, werden die Daten nur für Dritte
gesperrt.
14. Schlussbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten
sämtliche allgemeinen Rechte und Pflichten der
Vertragsparteien.
Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz
innerhalb der Europäischen Union hat, ist der
Geschäftssitz von noctron GmbH alleiniger Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien.
Die Vertragssprache ist deutsch. Es gilt ausschließlich
deutsches materielles Recht und deutsches Prozessrecht
unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts. Im
Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen
Union kann auch das Recht am Wohnsitz des
Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich um
zwingend verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s ganz
oder teilweise rechtsunwirksam sein, werden oder nicht
durchführbar sein oder ihre Wirksamkeit oder
Durchführbarkeit §§ 305 ff BGB entgegenstehen oder
später verlieren, so soll hiervon die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen der AGB’s nicht berührt werden. Das
gleiche gilt, wenn sich herausstellen sollte, dass die
AGB’s eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke
enthalten. Ist dies der Fall, soll von Beginn an der
Unwirksamkeit an ihrer Stelle eine angemessene Regelung
gelten, die soweit rechtlich möglich, dem am nächsten
kommt, was mit den AGB’s gewollt oder nach dem Sinn und
Zweck dieser AGB’S gewollt war, sofern bei Abschluss der
AGB’S dies bedacht worden wäre, es sei denn, dass die
Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einer in diesen
AGB’s vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist
oder Termin), beruht; in diesem Falle soll dann ein dem
Gewollten möglichst nahekommendes, rechtliches
zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder
Termin) als vereinbart gelten.
Stand 27. Mai 2008